TriebtäterIn

TriebtäterIn ist ein schillernder Medienbegriff, der oft reflexartig bei Berichten über Sexualdelikte verwendet wird. Juristisch ist er ungenau, psychologisch umstritten – und in der öffentlichen Wahrnehmung längst zum stigmatisierenden Schlagwort geworden.

Der Ausdruck «TriebtäterIn» hat keine klar definierte juristische Grundlage. Er tauchte im deutschsprachigen Raum ab den 1950er-Jahren vermehrt in Boulevardmedien auf, oft in Verbindung mit sexualisierten Gewalttaten.

Gemeint sind Personen, die angeblich aufgrund eines «unbeherrschbaren Sexualtriebs» Straftaten begehen. Der Begriff bedient damit ein stark vereinfachendes Täterbild: ein Mensch, der von einem pathologischen, nicht kontrollierbaren Drang gesteuert wird.

In den 1970er-Jahren war der «Zürcher Triebtäter» ein geflügeltes Wort in den Schweizer Schlagzeilen – ein Sammelbegriff, unter dem die Presse mehrere ungeklärte Sexualverbrechen zusammenfasste. Auch der Fall Werner Ferrari in den 1980er- und 1990er-Jahren oder der Mord an Marie in Payerne/Châtonnaye 2013 wurden mit der Bezeichnung «Triebtäter» emotionalisiert. In der Folge entstanden politische Forderungen nach schärferen Verwahrungsregeln, etwa die Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter».

Insbesondere Boulevardblätter nutzten den Begriff gezielt, um Ängste zu schüren. Die Kombination aus Schlagwort und dramatisierter Täterbeschreibung führte zu einer verfestigten Stereotypisierung – dem «unheilbaren Monster», vor dem man nur sicher sei, wenn es hinter Gittern ist. Fachkreise kritisieren diese pauschale Darstellung, weil sie differenzierte Täterprofile und wissenschaftlich fundierte Diskussionen verdrängt.

In der Rechtswissenschaft existiert der Begriff so nicht. Das Strafgesetzbuch der Schweiz kennt weder «Triebtäter» noch «Triebtäterin». Stattdessen wird auf konkrete Tatbestände wie «sexuelle Nötigung» (Art. 189 StGB) oder «Vergewaltigung» (Art. 190 StGB) abgestellt. In der Kriminalpsychologie wiederum wird von «sexuell motivierten StraftäterInnen» gesprochen, und es wird differenziert nach Tatmotiven, Persönlichkeitsstörungen und situativen Faktoren.

Der Sprachaufklärer meint

«TriebtäterIn» ist weder juristisch präzise noch fachlich korrekt. Wer seriös informieren will, sollte auf die konkreten Tatbestände oder auf fachlich korrekte Bezeichnungen aus der Psychologie ausweichen, z. B. «sexuell motivierte/r GewalttäterIn».

Der Duden rät

Der Duden führt sowohl «Triebtäter» als auch «Triebtäterin» auf als «Person, die aus dem Drang zur Befriedigung eines Triebes, besonders des Geschlechtstriebs, eine Straftat begeht».

15. Oktober 2025

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